Seit dem 6. Dezember 2025 ist das neue NIS-2-Gesetz in Deutschland rechtskräftig. Für rund 30.000 Unternehmen – vom Maschinenbau bis zum Energieversorger – gelten ab sofort deutlich strengere Anforderungen an die Cybersicherheit.
Das Problem: Es gibt keine Übergangsfristen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch empfindliche Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Warten ist keine Option mehr. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen im BSIG und ENWG effizient umzusetzen. In unserem kostenlosen Webinar klären wir die kritischen Fragen:
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NIS2 ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, Vorfälle zu melden und ein systematisches Risikomanagement einzuführen.
In Deutschland betrifft NIS2 rund 30.000 Organisationen – darunter Energieversorger, Maschinenbau, Automobilindustrie, Transport, Cloud- und Telekommunikationsanbieter sowie weitere „wichtige Einrichtungen“ nach EU-Definition.
Sie müssen ein Informationssicherheitsmanagement (ISMS) etablieren, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik umsetzen, Lieferkettenrisiken adressieren sowie Meldepflichten und Governance-Strukturen erfüllen.
Nein. Mit dem Beschluss des Bundestags ist das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft – ohne Übergangsfristen. Unternehmen müssen sofort mit der Umsetzung beginnen.
Unternehmen riskieren empfindliche Bußgelder, Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung und erhöhte Cybergefahren durch fehlende Schutzmaßnahmen. Eine zügige Umsetzung ist daher entscheidend.
Ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) ist ein systematischer Ansatz zur Verwaltung sensibler Unternehmensinformationen, um deren Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Es umfasst Richtlinien, Verfahren und technische Maßnahmen, um Informationssicherheitsrisiken zu identifizieren, zu analysieren und zu behandeln.