
Data Act Umsetzung
EU Data Act Umsetzung: Aussitzen kann teuer werden
Nicht abwarten – aktiv werden!
Der EU Data Act verpflichtet Unternehmen zur Datenfreigabe an Nutzer und Dritte– auch wenn es sich dabei um Wettbewerber handelt. Viele glauben, es betrifft nur die „Großen" – ein Irrtum, Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen sich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen, bei kleineren kommt es auf die Umstände an (Beauftragung, Konzern).

Die größte Fehleinschätzung bei der EU Data Act Umsetzung
- Unklarheiten bei der Umsetzung: Wer ist zuständig – IT, Compliance oder Produktmanagement?
- Sicherheitsbedenken: Die Angst vor Datenverlust und Missbrauch ist gross.
- Rechtliche und wirtschaftliche Risiken: Bußgelder und Wettbewerbsnachteile bei falscher Umsetzung.
- Angrenzende Themen: Der Datenschutz und der Cyber Resilience Act werden übersehen.
Viele Unternehmen wissen nicht, wo sie anfangen sollen – und unterschätzen die Dringlichkeit. Mit ditis als Partner schaffen Sie die Voraussetzungen, den EU Data Act rechtzeitig und strategisch umzusetzen – und gleichzeitig strategisch zu nutzen.
Unsere Lösung: EU Data Act Umsetzung mit Strategie
01. Analyse
- Identifikation der betroffenen Produkte und Datenkategorien.
- Dokumentation und Gewichtung der Risiken, um die Dringlichkeit einzuschätzen.
- Erstellung einer bewerteten Maßnahmenliste zur Priorisierung der Umsetzung.
- Präsentation der Ergebnisse und gemeinsame Diskussion der nächsten Schritte.
- Ziel: Klarheit über betroffene Bereiche und konkrete Handlungsempfehlungen.
02. Konzeption
- Strategie zum Umgang mit dem Data Act festlegen – angepasst an das bestehende Produktportfolio.
- Organisatorische Planung: Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Aufgaben definieren.
- Proof of Concept (PoC): Erarbeitung einer Lösung anhand eines konkreten Produkts und z. B. der zugehörigen App, um die Praxistauglichkeit sicherzustellen.
- Wir achten darauf, dass die Lösungen auch den Anforderungen des Datenschutzes und der Cybersicherheit entsprechen.
- Im Anschluss Definition einer allgemeinen Vorgehensweise auf Basis der Ergebnisse des PoC.
- Ziel: Eine belastbare Vorgehensweise / ein Konzept, das in die Praxis überführt werden kann.
03. Einführung
- Formelle Implementierung der Vorgehensweisen für alle relevanten Produkte und Sicherstellung der Data Act Compliance.
- Integration in bestehende Systeme und Prozesse – ohne die operative Arbeit zu behindern.
- Schulung der betroffenen Mitarbeitenden, um die Sicherheitskultur zu stärken.
- Dokumentation der Prozesse zur Nachweisbarkeit gegenüber Behörden.
- Ziel: Regelkonforme Prozesse, die sich im Alltag bewähren.
04. Managed Service
- Definierte Vorgehensweise für relevante Produkte über den gesamten Product Lifecycle umsetzen
- Fortlaufendes Monitoring von Veränderungen der Produkte und Prozesse auf Relevanz für den Data Act.
- Anpassungen und Optimierungen der Vorgehensweise bei geänderten Anforderungen oder neuen Risiken.
- Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.
- Dokumentation von Weiterentwicklungen zur langfristigen Compliance-Sicherung.
- Ziel: Sicherstellung, dass die Maßnahmen langfristig wirken und anpassungsfähig bleiben.
Was wir bieten
Warum wir der richtige Partner für Ihre EU Data Act Umsetzung sind
Mit uns vermeiden Sie rechtliche und wirtschaftliche Stolperfallen und schützen Ihre Unternehmensdaten.
Praxisnähe statt Theorie
Kein Standardkonzept, sondern maßgeschneiderte Lösungen auf Grundlage bewährter Vorgehensweisen.
Prozess und IT- / OT-Expertise
Wir verbinden die technische Umsetzung mit Prozess und Compliance-Know-how. Viele der betroffenen Daten können personenbezogen sein, daher beziehen wir auch die DSGVO mit ein.
Ganzheitliche Betreuung
Von der ersten Analyse bis zur Begleitung im laufenden Betrieb.
Compliance
- Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Konflikten durch Data Act- konforme und datenschutzkonforme Vorgehensweisen.
- Erfüllung der EU Data Act Anforderungen – strukturiert und nachvollziehbar.
Wettbewerbsvorteil
- Nutzung von Daten als strategischen Mehrwert statt rechtlichem Risiko.
- Aufbau neuer Geschäftsmodelle durch gezielte Datenverwertung.
Schutz von Unternehmensgeheimnissen
- Absicherung sensibler Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen.
- Vermeidungvon Missbrauch durch klar geregelte Datenweitergabe.
Kostenloses Beratungsgespräch zum Data Act
Mit Andreas Zeller | Individuelle Einschätzung zu Auswirkungen und Chancen des EU Data Acts.


Jetzt EU Data Act Umsetzung angehen – mit ditis an Ihrer Seite
FAQs
Der EU Data Act ist eine Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, die von ihren Produkten generierten Daten unter bestimmten Bedingungen mit Nutzern und Dritten zu teilen. Ziel ist es, die Datenwirtschaft innerhalb der EU zu stärken und zu diesem Zweck Unternehmen zur Datenverfügbarkeit und -weitergabe zu verpflichten. Der EU Data Act gilt ab dem 12.09.2025 in weiten Teilen und betrifft vor allem Hersteller vernetzter Produkte und verbundener Dienste.
Der EU Data Act richtet sich an Hersteller von vernetzten Produkten und Diensten, darunter Maschinenbauunternehmen, Anlagenbauer, Consumer-Electronics-Hersteller sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die internetfähige Produkte entwickeln oder einsetzen. Auch Dateninhaber und Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die zentralen Pflichten umfassen:
- Datenzugang gewähren: Nutzer haben das Recht, auf zahlreiche Daten der von Ihnen genutzten vernetzten Produkte zuzugreifen.
- Datenweitergabe an Dritte: Auf Verlangen müssen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format in Echtzeit bereitgestellt werden.
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Diese sind nicht pauschal geschützt – Maßnahmen müssen getroffen werden, um diese bestmöglich zu schützen.
- Technische Umsetzung: Die Datenbereitstellung muss sicher und einfach erfolgen und an den Nutzer sogar unentgeltlich.
Unternehmen, die den EU Data Act nicht umsetzen, riskieren erhebliche Bußgelder. Zudem drohen rechtliche Auseinandersetzungen und der Verlust von Geschäftsmodellen, wenn Daten nicht gesetzeskonform bereitgestellt werden.
Ditis bietet eine ganzheitliche Beratung in vier Phasen:
- Analyse: Identifikation betroffener Produkte und Risiken, Empfehlung von Maßnahmen.
- Konzeption: Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie und Vorgehensweise im Rahmen eines Proof of Concept (PoC).
- Einführung: Umsetzung der Maßnahmen für alle relevanten Produkte, Schulungen und Dokumentation.
- Managed Service: Aufrechterhaltung der Data Act Compliance, bei Veränderungen der Produkte und Rahmenbedingungen, Monitoring, Anpassung und fortlaufende Schulungen.
Zusätzlich bietet ditis Orientierungsworkshops, um die ersten Schritte praxisnah anzugehen.
Der EU Data Act gilt in weiten Teilen bereits ab dem 12.09.2025 für alle neu in Verkehr gebrachten Produkte in der EU. Unternehmen sollten daher ab sofort mit der Planung beginnen, da die Umsetzung technisch und organisatorisch herausfordernd sein kann. Frühzeitige Vorbereitung sichert die Compliance und eröffnet neue Geschäftsfelder.
