Einrichtung einer ausgelagerten Meldestelle durch ditis Systeme

Wir übernehmen für Sie den Betrieb einer Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) besteht für viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Pflicht, eine Meldestelle einzurichten.

Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten besteht diese Verpflichtung bereits. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gilt dies ab dem 17.12.2023.

  • Sie möchten Ihre interne Meldestelle an unsere Experten auslagern oder benötigen Beratung bzgl. des Hinweisgeberschutzgesetzes?
  • Sie haben sich für ein fertiges elektronisches Hinweisgebersystem entschieden?
  • Sie benötigen eine Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung zum Thema Hinweisgeberschutz?
  • Sie möchten, dass Ihre Mitarbeiter bzgl. des Hinweisgeberschutzgesetzes geschult werden?

Die Antworten darauf geben Ihnen unsere Experten:

  • Wir integrieren unsere vorbereiteten Meldekanäle in Ihre vorhandene Infrastruktur und stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Diese beinhalten z.B. Informationen für Ihre Mitarbeiter und die datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung.
  • Wir unterstützen Ihren Datenschutzbeauftragten oder andere interne Funktionsstellen im Rahmen des Betriebs der Meldestelle. Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter erhalten auf Wunsch eine Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Sobald ein Hinweis bei unserer Meldestelle eingeht, führen wir eine Vorbewertung durch (gesetzlicher Anwendungsbereich, Seriosität und Qualität) und bestätigen der hinweisgebenden Person innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang der Meldung. Die von Ihnen genannten zuständigen Stellen erhalten eine Information über den Eingang der Meldung inkl. unserer Vorbewertung, um notwendige Folgemaßnahmen (z.B. interne Ermittlungen) durchzuführen.
  • Unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Fristen kommunizieren wir mit dem Hinweisgeber. Mit Hilfe regelmäßigen Reports teilen wir Ihnen den aktuellen Stand der Meldungen mit.
  • Die von uns zur Verfügung gestellten Meldekanäle stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Weitere Fremdsprachen unterstützen wir gerne auf Anfrage.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch auf unser Trainingsangebot zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz hinweisen.
Mehr Infos und aktuelle Termine finden Sie in unserem ditis Training-Center.
Ihr Ansprechpartner

Bernd Sobottka
Leiter der ditis-Meldestelle (HinSchG)

+49 7321 37 5230
+49 7321 37 13 5230
info@ditis.de