Datenschutz - die Fakten

"Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in §4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR (§43 Abs.3 BDSG) geahndet werden."

Die Rechtslage


Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

  • wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, erarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mindestens 10 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind;
  • wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem.§ 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer)
  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

Wir können Sie bei den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen eines Datenschutzbeauftragten unterstützen. Fragen Sie uns!

Ihre Ansprechpartnerin:

Monika Egle
Projektleitung IT-Sicherheit und Datenschutz

ditis Systeme
The Security Company

Tel.: +49 7321 / 9177-0
Mail: info@ditis.de