Betreuung
Nachdem die Einführung auf Basis des Datenschutzkonzeptes durchgeführt ist, beginnen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Alltagsgeschäft. Unter die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten fallen unter anderem:
- Pflegen des Verfahrensverzeichnis (4 g Abs. 2 BDSG) zum Erhalten der Transparenz in der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten
- Prüfung der Zulässigkeit der erhobenen Daten
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit
- Durchführung von Schulungen (§ 4g Abs1 BDSG)
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen
- Kontrolle bei der Datenverarbeitung im Auftrag und Outsourcing
- Pflege von Richtlinien
- Wahrung von Rechten Betroffener


